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Aktuelle Meldungen

Keine verlängerte Abgabefristen bei Online-Abrechnung bei der KV-Berlin!

Der Hinweis, dass die Abgabe bei Online-Abrechnung bis zum 10. des Folgemonats des Abrechnungsquartals möglich sei, wird nun auf auf der Homepage der KV Berlin dahingehend spezifiziert, dass die Online-Abgabe zukünftig sogar bis zum Ende des Monats möglich sei, dies aber keine Verlängerung der Abgabefrist beinhaltet!

Laut Auskunft des Servicecenters der KV Berlin gilt für eine fristgerechte Abrechnung weiterhin, dass alle Unterlagen  - auch bei Online-Abrechnung - bis zum 8. des Folgemonats des Abrechnungsquartals abzugeben sind!
 

Details zu Abgabe-Zeitraum und Öffnunszeiten:

http://www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/60quartalsabrechnung/index.html

Weitere Details zur Online-Abrechnung bei der KV Berlin erfahren Sie hier:

http://www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/50edv/online_abrechnung/index.html

 

Erinnerung: Zustellung Hauptdeckblatt nicht mehr per Post
(Aus dem Praxisinfomationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Nr.13:)

Bisher haben Sie das Hauptdeckblatt (Sammelerklärung) und die beiden Schreiben „Annahme-Zeiten für Ihre Quartalsabrechnung“ und „Sparen Sie Zeit und Wege“ immer zum jeweiligen Quartalsende per Post zugesandt bekommen.

Wie bereits informiert, gingen Ihnen diese Informationen für das Quartal 2/2011 letztmalig auf diesem Weg zu.

Achtung: Ab dem 3. Quartal 2011 steht das Hauptdeckblatt ausschließlich im Internet zum Herunterladen bereit. Und so finden Sie es:
www.kvberlin.de > Für die Praxis > Abrechnung/Honorar > Quartalsabrechnung.

Wichtig: Das Hauptdeckblatt muss weiterhin unbedingt als Sammelerklärung bei der Quartalsabrechnung unterschrieben und gestempelt abgegeben oder per Post (bei Online- Abrechnung) an die KV Berlin geschickt werden.
Aber: Wer online abrechnet, muss das Hauptdeckblatt nicht extra herunterladen! Bei der Online-Abrechnung wird das Hauptdeckblatt automatisch generiert und kann dann ausgedruckt werden. Auf unserer Homepage auf der Seite Quartalsabrechnung finden Sie auch weiterhin einen Hinweis auf die Öffnungszeiten der Annahmestelle – für diejenigen unter Ihnen, die Ihre Abrechnung auch weiterhin persönlich in der KV Berlin abgeben wollen.

Neu für Psychologische und Kinder- und Jugendlichen PyschotherapeutInnen:
Abrechnen auf Überweisungsschein in Berlin ab dem 1. April 2011:

Eine wichtige Neuerung, die von den allermeisten unbemerkt geblieben sein dürfte, betrifft  Psychologische und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten im Geltungsbereich der KV Berlin. Es geht um die Abrechnung von PatientInnen, die einen Überweisungsschein mitbringen. Bisher galt in Berlin (und nur hier) die etwas kuriose Regelung, dass diese PsychotherapeutInnen grundsätzlich auf Behandlungsschein abrechneten, und zwar unabhängig davon, ob die PatientInnen einen Überweisungsschein vorlegten oder nicht.

Für ÄrztInnen bzw. ärztliche PsychotherapeutInnen galt schon immer die Unterscheidung zwischen Behandlungsschein oder Überweisungsschein, seit dem 1.04.2011 gilt diese Regelung nun für alle Psychologische PsychotherapeutInnen und KJP.

Leider wurde diese wichtige Änderung von der KV Berlin etwas unglücklich kommuniziert, denn beim schnellen Lesen der Meldung auf der KV-Homepage konnte leicht der Eindruck entstehen, die Regelung beträfe nur Handabrechner:

http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/aktuell_aenderungen/aktuell_aenderungen_11_II/index.html#ppt